Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 01.03.2025

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Datenintelligenz GmbH, Torstraße 125, 10119 Berlin, Deutschland ("Anbieter", "wir" oder "uns") und ihren Kunden ("Kunde", "Sie") über die Erbringung von Beratungs- und Schulungsdienstleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz und Datenanalyse.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

2.1. Gegenstand unserer Dienstleistungen sind insbesondere:

  • Strategische Beratung zur Integration von KI in Datenanalyseprozesse
  • Schulungen und Workshops zu KI-Technologien für Datenanalysten
  • Implementierung und Integration von KI-Lösungen
  • Entwicklung maßgeschneiderter KI-Modelle und -Tools

2.2. Der konkrete Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem gesondert abgeschlossenen Vertrag.

2.3. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter oder Subunternehmer erbringen zu lassen.

3. Vertragsschluss

3.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

3.2. Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

3.3. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn der Leistungserbringung erklärt werden.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen zu unterstützen, insbesondere durch:

  • Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen
  • Benennung eines kompetenten Ansprechpartners
  • Gewährung des erforderlichen Zugangs zu Räumlichkeiten, Systemen und Daten
  • Rechtzeitige Überprüfung und Freigabe von Zwischenergebnissen

4.2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, sind wir berechtigt, Ersatz des entstandenen Mehraufwands zu verlangen und Fertigstellungstermine entsprechend anzupassen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise.

5.2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.4. Reisekosten und Spesen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und sind vom Kunden zusätzlich zu erstatten, sofern nicht anders vereinbart.

5.5. Wir behalten uns vor, bei umfangreichen Projekten angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

6. Leistungszeit und Verzug

6.1. Die Vereinbarung von Leistungszeiten und Terminen bedarf der Schriftform. Sie sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

6.2. Können wir einen verbindlichen Leistungstermin aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen neuen Leistungstermin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten.

6.3. Der Eintritt unseres Verzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

7. Abnahme und Gewährleistung

7.1. Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, hat der Kunde die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

7.2. Für Sach- und Rechtsmängel unserer Leistungen leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung.

7.3. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Recht auf Schadensersatz bleibt unberührt.

7.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung bzw. Lieferung der Ware, es sei denn, gesetzlich ist eine längere Frist zwingend vorgesehen.

8. Haftung

8.1. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beruhen; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

8.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei.

9.2. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Know-how, Kundendaten, Finanzdaten und Geschäftspläne.

9.3. Die Vertragsparteien werden personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeiten. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

10. Geistiges Eigentum

10.1. Sofern nicht anders vereinbart, behalten wir alle Rechte an den im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werken, Konzepten, Modellen, Methoden und sonstigen Arbeitsergebnissen.

10.2. Der Kunde erhält, soweit nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den überlassenen Arbeitsergebnissen zum vertraglich vorgesehenen Zweck.

10.3. Wir dürfen allgemeine Konzepte, Methoden, Tools und Know-how, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen oder eingesetzt werden, auch für andere Kunden und Projekte verwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Berlin. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.